2021 erfuhr ich zufällig, dass das Handweben trotz seiner Jahrtausende alten Tradition noch nicht in der Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO enthalten ist. Was ich nicht wusste: Die Ausübenden einer Kulturform müssen sich selbst um die Aufnahme bemühen! Also schrieb ich – gemeinsam mit Kolleginnen der Interessengemeinschaft Handweberei und unterstützt von unabhängigen Experten – eine Bewerbung für das Handweben. Eine solche Bewerbung muss im jeweiligen Bundesland eingereicht werden, in meinem Falle also in Bayern. Dort war die Bewerbung erfolgreich – Ende März wurde die Handweberei gemeinsam mit neun weiteren Kulturformen in die bayerische Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Und Bayern wiederum schlägt das Handweben auch für die bundesweite UNESCO-Liste vor. Eine Entscheidung, ob das Handweben auch in diese Liste aufgenommen wird, fällt Anfang 2023.