Handweben als Kulturerbe

2021 erfuhr ich zufällig, dass das Handweben trotz seiner Jahrtausende alten Tradition noch nicht in der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes enthalten ist. Was ich nicht wusste: Die Ausübenden einer Kulturform müssen sich selbst um die Aufnahme bemühen! Also schrieb ich – gemeinsam mit Kolleginnen der Interessengemeinschaft Handweberei und unterstützt von unabhängigen Experten – eine Bewerbung für das Handweben. Eine solche Bewerbung muss im jeweiligen Bundesland eingereicht werden, in meinem Falle also in Bayern. Dort war die Bewerbung erfolgreich – Ende März 2022 wurde die Handweberei gemeinsam mit neun weiteren Kulturformen in die bayerische Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Und Bayern wiederum schlug das Handweben auch für die bundesweite Liste vor, die im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes erstellt wird.  Jetzt, im März 2o23, ist die Entscheidung gefallen: Auch in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes wird das Handweben aufgenommen.